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Allgemeine
Geschäftsbedingungen von fiveeyes - M.Arndt, A.Helten GbR Die nachstehenden Bedingungen gelten für jeden mit fiveeyes geschlossenen Vertrag. Sie sind auch maßgebend im Falle entgegenstehender Bedingungen des Auftraggebers. Abweichungen dieser Bedingungen sind nur gültig, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden. 1. Vertragsgegenstand 1.1. Der Vertragsgegenstand ergibt sich aus den jeweiligen Angebots/Auftrags- formularen in Verbindung mit diesen Geschäftsbedingungen und dem Briefing. 1.2. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer rechtzeitig die notwendigen Informationen und Unterlagen zur Verfügung stellen. Er haftet dafür, dass er zur Verwendung der dem Designer zur Verfügung gestellten Vorlagen berechtigt ist, und stellt ihn insoweit von Ersatzansprüchen Dritter frei. 2. Urheberrecht und Nutzungsrecht Der Designer hat das alleinige Nutzungsrecht an seinen Entwürfen, auch wenn sie nicht die für einen Urheberrechtsschutz erforderliche Schöpfungshöhe erreichen. Die Übertragung von Nutzungsrechten bedarf der Schriftform. 3. Vergütung 3.1. Die Höhe des Vergütungsanspruchs geht aus dem Angebot bzw. der Auftragsbestätigung hervor. Die vereinbarten Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer in der jeweils bei Rechnungsstellung geltenden Höhe, ohne Skonto und sonstige Nachlässe. 3.2. Vorschläge und Weisungen des Auftraggebers begründen kein Miturheberrecht und haben keinen Einfluss auf die Vergütung. Notwendig werdende Änderungen von Entwürfen, die nicht durch Mängel verursacht sind, die fiveeyes zu vertreten hat, werden gesondert berechnet. Andere Zusatzleistungen wie z.B. Reise-, Material- und Transportkosten werden zusätzlich berechnet. 3.3. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann fiveeyes eine angemessene Erhöhung der Vergütung verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit können auch Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden. 3.4. fiveeyes ist berechtigt, Abschlagszahlungen entsprechend dem erbrachten Arbeitsaufwand zu verlangen. 4. Zahlungsbedingungen 4.1. Die Vergütung ist bei Ablieferung der Arbeiten nach Rechnungsstellung fällig. Bei Ablieferung von Teilarbeiten ist die Vergütung jeweils bei Ablieferung der Teilarbeiten und entsprechender Rechnungsstellung fällig. Auslagen und Kosten sind mit Rechnungsstellung fällig. 4.2. Fällige Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Tagen zu zahlen. 5.Vergütungsänderung 5.1. Ergibt sich während der Auftragsdurchführung die Notwendigkeit einer umfangreicheren zeitlichen Bearbeitung als angeboten, ist five eyes berechtigt, die nachweisbaren Mehrkosten ohne besondere Vereinbarung bis zu einem Betrag von 15% des vereinbarten Auftragsvolumens in Rechnung zu stellen. 5.2. Wird die vereinbarte Auftragsvergütung voraussichtlich um mehr als 15% überschritten, so ist fiveeyes verpflichtet, den Auftraggeber in Kenntnis zu setzten und berechtigt, ihm ein neues Angebot zu unterbreiten, sofern es sich nicht um eine Auftragserweiterung infolge zusätzlicher Wünsche des Auftraggebers handelt. Nimmt der Auftraggeber das neue Angebot nicht an, so ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. In diesem Falle steht fiveeyes die Vergütung für die im Rahmen des Angebots bisher geleisteten Arbeiten, einschließlich des Designhonorars zu. 6. Fremdleistungen 6.1. fiveeyes ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. 6.2. Soweit im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und für Rechnung von fiveeyes abgeschlossen werden, verpflichtet sich der Auftraggeber, fiveeyes im Innenverhältnis von sämtlichen Verbindlichkeiten freizustellen, die sich aus dem Vertragsabschluss ergeben, insbesondere von der Verpflichtung zur Zahlung des Preises für die Fremdleistung. 7. Eigentum, Rückgabepflicht 7.1. Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Ansprüche aus den Geschäftsbeziehungen mit fiveeyes bleiben alle Rechte an der Entwicklung im Eigentum von fiveeyes, insbesondere Urheberrechte, Geschmacksmusterrechte, Gebrauchsmusterrechte, Patente sowie das Eigentum am hergestellten Produkt bzw. dessen Entwicklung. 7.2. An Entwürfen und Modellen wird das Eigentum nur übertragen, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist. Die Originale sind fiveeyes spätestens drei Monate nach Lieferung unbeschädigt zurückzugeben, falls nicht etwas anderes schriftlich vereinbart wurde. Bei Beschädigung oder Verlust hat der Auftraggeber die Kosten zu ersetzen. 8. Herausgabe von Daten 8.1. fiveeyes ist nicht verpflichtet, Datenträger, Dateien und Daten herauszugeben. Wünscht der Auftraggeber, dass ihm Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt werden, ist dies schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten. 8.2. Hat fiveeyes dem Auftraggeber Datenträger, Dateien und Daten zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit Einwilligung von fiveeyes verändert werden. 8.3. Gefahr und Kosten des Transports von Datenträgern, Dateien und Daten online und offline trägt der Auftraggeber. 8.4. fiveeyes haftet außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für Mängel an Datenträgern, Dateien und Daten. Die Haftung von fiveeyes ist ausgeschlossen bei Fehlern an Datenträgern, Dateien und Daten, die beim Datenimport auf das System des Auftraggebers entstehen. 9. Werbung Falls vereinbart, wird dem Auftraggeber erlaubt, auf der Entwicklung sowie in allen Werbeunterlagen und sonstigen Veröffentlichungen, die Namensnennung "fiveeyes design & konzept" vorzunehmen. fiveeyes ist berechtigt, in Veröffentlichungen auf seine Mitarbeit an dem jeweiligen Vertragsgegenstand hinzuweisen. 10. Übertragung des Designs Das Design oder Elemente hieraus dürfen auf andere Gegenstände als die vertraglich vereinbarten nur mit Einverständnis von fiveeyes übertragen werden. 11. Belegmuster 11.1. fiveeyes hat Anspruch auf Überlassung von Abbildungen der gemäß dem Design produzierten Gegenstände, sowie auf kostenlose Überlassung eines Belegexemplars, soweit die Selbstkosten beim Auftraggeber €1000 nicht überschreiten. Bei höheren Selbstkosten muß fiveeyes den darüber hinausgehenden Betrag - wenn auf einem Belegmuster bestanden wird - an den Auftraggeber bezahlen. 11.2. fiveeyes hat Anspruch auf zehn Exemplare der Werbemittel, die für von ihm gestaltete Produkte hergestellt werden. fiveeyes ist berechtigt, diese Werbemittel oder Kopien davon für seine Eigenwerbung zu vervielfältigen und zu verbreiten. 12. Haftung 12.1. fiveeyes haftet nur für Schäden, die sie selbst oder ihre Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeiführen. Das gilt auch für Schäden, die aus einer positiven Vertragsverletzung oder einer unerlaubten Handlung resultieren. 12.1. fiveeyes haftet für die Mangelfreiheit ihrer Konstruktionszeichnungen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für Schäden, die nach dem Stand der Wissenschaft und Technik nicht vorhersehbar waren, haftet fiveeyes nicht. 12.2. Für die Neuartigkeit, Schutzfähigkeit und wirtschaftliche Verwertbarkeit des Werkes sowie dafür, dass der Herstellung und Verwertung keine Rechte Dritter entgegenstehen, haftet fiveeyes nicht. 12.3.Der Auftraggeber ist verpflichtet, das vom Designer geschaffene Werk selbständig auf seine Funktionstauglichkeit und Realisierbarkeit in der Produktion zu überprüfen. fiveeyes haftet für Schäden, die durch ihr Design oder die von ihr vorgeschlagene Konstruktion verursacht werden, nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. 12.4. Die Zusendung und Rücksendung von Arbeiten und Vorlagen erfolgt auf Gefahr und für Rechnung des Auftraggebers. 12.5. R ügen und Beanstandungen gleich welcher Art sind innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung schriftlich beim Designer geltend zu machen. Danach gilt das Werk als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen. 13. Sonstiges 13.1. Ergänzungen und Änderungen der Geschäftsbedingungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich erfolgt sind. 13.1. Für den Fall, dass der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nach Vertragsabschluss ins Ausland verlegt, wird der Sitz des Designers als Gerichtsstand vereinbart. 13.2. Ist eine der vorstehenden Geschäftsbedingungen unwirksam, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Geschäftsbedingungen nicht. 13.3 Zum Zwecke der Vertragsabwicklung und Kundenbetreuung werden personen- und firmenbezogene Daten des Auftraggebers von fiveeyes gespeichert. köln, 15.1.2008 |
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